Schulbetrieb
Absenzen
- Kann ein Kind wegen eines unvorhersehbaren Grundes (z.B. Krankheit) die Schule nicht besuchen, so ist die Absenz der Schule vor Schulbeginn mitzuteilen (per Messenger, Telefonat an Klassenlehrperson).
- Absenzen wegen vorhersehbarerer Gründe (z.B. Arzt- oder Zahnarztbesuch) sind der Schule möglichst frühzeitig mitzuteilen. Nach Möglichkeit finden Arzt- oder Zahnarztbesuche in der unterrichtsfreien Zeit statt.
- Pro Schuljahr können 2 Jokertage frei wählbar bezogen werden. Jokertage können nicht auf mehrere Halbtage aufgeteilt werden. Hier finden Sie das Formular für den Jokertag. Jokertage können auch über Pupil Connect eingetragen werden.
- Liegt ein aussergewöhnlicher Grund für eine Absenz vor, so ist dem Schulleiter ein Urlaubsgesuch schriftlich einzureichen. Hier finden Sie das Formular für ein Urlaubsgesuch.
- Gesuche für vorzeitigen Ferienbeginn, beziehungsweise Ferienverlängerung werden grundsätzlich nicht bewilligt.
- Hier finden Sie das vollständige Absenzenreglement.
Schulweg
Für den Schulweg der Kinder sind die Eltern verantwortlich.
Die Kinder sollten nicht früher als 15 Minuten vor Schulbeginn auf dem Pausenplatz ankommen.
Ist ein Kind 15 Minuten nach Schulbeginn nicht in der Schule eingetroffen, wird die Lehrperson die Eltern aus Sicherheitsgründen telefonisch kontaktieren.
Grundsätzlich bewältigen die Kinder den Schulweg zu Fuss. Für vereinzelte Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte stehen eine begrenzte Anzahl von Abstellplätzen zur Verfügung.
Elterntaxis (Kindertransporte zur Schule vor dem Unterricht oder Abholdienst nach dem Unterricht) sind im näheren Umfeld der Schule nicht erwünscht. Es befinden sich bei der Schule keine öffentlichen Parkplätze, welche für das Ein- und Aussteigen geeignet wären. Zudem wird durch die Elterntaxis das ohnehin schon grosse Verkehrsaufkommen zu diesen Zeiten übermässig belastet.
Pausenregelung / Znüni
Die Pause von 9.45 - 10.15 Uhr wird von allen Schülerinnen und Schülern im Freien verbracht, auch wenn es regnet oder schneit. Die Vordächer des Schulhauses bieten genügend Schutz vor den Niederschlägen. Die Kleidung der Kinder sollte auf jeden Fall der Witterung angepasst sein.
Bereits im Kindergarten wird auf eine gesunde Zwischenverpflegung grossen Wert gelegt. Dies sollte auch während der Primarschule weitergeführt werden. Empfehlenswert ist eine gesunde und zahnschonende Ernährung wie Früchte, Gemüse oder Pausenbrote mit Käse oder Fleisch.
Elektronische Geräte
Für den Gebrauch von privaten, elektronischen Geräten (Smartphone, Smartwatch, Handys, usw.) ist in der Schule keine Verwendung. Die Kinder sollen diese Geräte deshalb zu Hause lassen.
Sofern solche Geräte dennoch in die Schule mitgenommen werden, können sie durch die Lehrperson während der Unterrichtszeit eingesammelt werden.
Für den Unterricht setzt die Schule iPads ein, welche ab der 3. Klasse auch nach Hause genommen werden können. Informationen zum Umgang mit diesen Geräten finden Sie hier.
Versicherung / Sachbeschädigung
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Unfallrisiken obligatorisch durch die Kranken-und Unfallversicherung abgedeckt. Die Primarschulgemeinde Felben-Wellhausen verzichtet aus diesem Grund auf den Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung für die Schulkinder. Weitere Versicherungen wie beispielsweise Diebstahlversicherung sind Sache der Eltern.
Für mutwillige Sachbeschädigungen an Schulanlagen und -mobiliar sowie für Materialverluste werden die dafür verantwortlichen Schulkinder, beziehungsweise deren Eltern haftbar gemacht.